Die Bezugsfläche für das Seekartennull

Neben einzelnen kleineren Häfen, die für die Schifffahrt wenig Bedeutung haben und nach wie vor Trockenfallen, gibt es auch ganze Seegebiete, wie das Wattenmeer, das zeitweilig trocken fällt. Ein ersten Hinweis auf solche Gebiete geben uns die Tiefenangaben in den Seekarten.

Doch worauf beziehen sich diese Angaben in Metern und Dezimetern ? Diese Wassertiefenangaben in den Seekarten, Hafenhandbücher usw. beruhen an der deutschen Nordseeküste bis einschließlich 2004 auf das örtliche mittlere Springniedrig- wasser und seit 2005 auf L.A.T. ( Lowest Astronomical Tide ), ebenso, wie bereits seit Jahren in Großbritannien.




Um aus Sicherheitsgründen das Auflaufen oder Trockenfallen für die Schifffahrt möglichst zu vermeiden, hat man als Bezugsebene den niedrigsten Wasserstand gewählt, der sich astro- nomisch berechnen lässt. Hätte man den höchsten Punkt aus der Seekarte ausgewählt, dann gäbe es nur Tiefenangaben und hätte man den tiefsten Punkt genommen, dann gäbe es nur Höhenangaben und keine Tiefenangaben in dieser Seekarte. Beides wäre der Sicher- heit auf dem Wasser abträglich !

Doch was bringen uns diese Tiefenangaben in den Seekarten usw. wirklich ? Auf der einen Seite können wir die These vertreten "unbrauchbar"! Bereits zum Zeitpunkt der Drucklegung der Seekarte können diese Werte überholt sein, weil die Natur seit der Erhebung der Daten kräftig am Untergrund gearbeitet hat. Oder weil sich die Wasserhöhen mehrmals am Tage mit jeder Gezeit rapide ändert und dann auch noch durch Wind und Luftdruck, wie wir anhand von Cuxhaven gesehen haben, mal eben 3 m höher oder 3 m niedriger ausfallen könnte. Doch wenn wir diese Tiefenangaben mit "unbrauchbar" beurteilen, was haben wir dann noch als Anhaltspunkt für die Wassertiefe ?

Wir müssen lernen mit diesen Wassertiefenangaben umzugehen und können zur Erleichterung feststellen, dass außer bei extremen Wetterlagen, stark schwankenden Tiden und Versandungen werden wir in der Regel eine größere Wassertiefe vorfinden als in den Seekarten usw. ausgewiesen wurde. Sollte eine Yacht trotzdem auflaufen, dann trägt der Skipper die alleinige Verantwortung und kann auch keinen dafür haftbar machen.

es geht weiter  Heinz Rose

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